Führerschein auf Probe was ist zu beachten

Wer den Führerschein auf Probe hat muss sich ganz genau an die Verkehrsvorschriften halten

Führerschein-auf-Probe-was-ist-zu-beachtenFührerscheinneulinge erhalten den Führerschein für zwei Jahre auf Probe, denn erwiesenermaßen sind gerade Fahranfänger häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Werden Sie allerdings während der zwei Jahre in irgendeiner Form im Straßenverkehr auffällig, kann Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Die Verkehrsdelikte während der Probezeit werden in drei Kategorien unterteilt.

  1. Handelt es sich um Verwarnungs – oder Bußgelde unter 40 Euro und es erfolgen weder Einträge in die Verkehrszentraldatei in Flensburg, noch gibt es Punkte dann hat es auch keine Auswirkung auf die Probezeit.
  2. Zu den sogenannten A-Verstößen zählen Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht und Nötigung, ungenügender Sicherheitsabstand, falsches Überholen, Vorfahrtsverletzungen und das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h. All das wird als schwere Zuwiderhandlung angesehen und zieht die Verlängerung der Probezeit nach sich.

Die B-Verstöße beinhalten die Gefährdung oder Behinderung eines Fußgängers oder Radfahrers beim Abbiegen, das Überschreiten der TÜV-Untersuchung von mehr als acht Monaten, die Gefährdung von Personen an öffentlichen Haltestellen und ohne Profil auf den Reifen zu fahren.

Beim einmaligen Verstoß gegen die Kategorie A und bei zwei Verstößen gegen die Kategorie B während einer bestehenden Probezeit wird diese um weitere zwei Jahre verlängert. Rechtsmittel wie etwa ein Widerspruch können nicht geltend gemacht werden.

Während der verlängerten Probezeit bekommen Sie als Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung sollten Sie noch einmal gegen A oder zweimal gegen B verstoßen. Es wird Ihnen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ist zwar keine Pflicht, aber wenn Sie kostenpflichtig daran teilnehmen, werden zwei Punkte in der Flensburger Datei gestrichen. Wenn Sie sich während des Aufbauseminars weiterhin Verstöße gegen A oder B leisten, sind drei Monate Führerscheinentzug die Folge.

Die dritte Kategorie ist das Aufbauseminar

  • Ihre Fahrschule muss zu diesen Aufbauseminaren zugelassen sein,
  • für etwa 9 Stunden müssen Sie mit 250 bis 400 € rechnen.

Zum Abschluss gibt es eine Teilnahmebestätigung, damit Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen. Sind allerdings Drogen oder Alkohol der Grund für das Fehlverhalten müssen Sie an einem besonderen Aufbauseminar bei einem zugelassenen Psychologen teilnehmen.

Im Prinzip können Sie sich gegen diese Maßnahmen nicht wehren, einzig Sie können Ihr Fahrverhalten den jeweiligen Situationen anpassen, um möglichst nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

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