Änderungen im Verkehrsrecht 2014

Im Jahr 2014 hat sich das Verkehrsrecht so grundlegend verändert wie seit vielen Jahren nicht mehr. So trat zum 01.05.2014 ein neuer Punktekatalog in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wurde auch der Bußgeldkatalog verändert und angepasst. Bei Unklarheiten empfehlen wir eine Beratung bei eine  Verkehrsanwalt wie hier RA Reinhard Rechtsanwalt in Fulda oder in Ihrer Nähe. Manche Unklarheiten können so schnell geklärt werden.

Neue Regelungen im Punktekatalog

Der neue Punktekatalog hat zum Ziel, dass nur noch Personen erfasst werden, die durch gefährdende Verkehrsverstöße auffällig werden. Verstöße, die allein gegen Formalien erfolgen und keine Verkehrsgefährdungen beinhalten, werden nicht mehr zentral gespeichert. Das hat zur Folge, dass nicht alle Verstöße im zentralen Punkteregister in Flensburg eingetragen werden. So bleiben Verkehrsverstöße bis 55 € unberücksichtigt.

Erhöhung der Grenze für Ordnungswidrigkeiten

Auch die Grenze für Ordnungswidrigkeiten wurde erhöht. Wurden vor der Novelle des Punktekataloges bereits Ordnungswidrigkeiten ab 40 € eingetragen, liegt die Grenze ab dem 01.05.2014 bei 60 €. Formale Verstöße, zum Beispiel gegen Umweltzonen, Sonntagsfahrverbote und Vorschriften der Kennzeichnung, werden nicht mehr in Flensburg erfasst – nur noch solche Ordnungswidrigkeiten, die zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führten. Straftaten wurden bislang immer im Punkteregister verzeichnet. Die Neuerung benennt die Straftaten nun explizit:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Straßenverkehr

Nach eine Fahrverbot können weitere Strafen folgen

Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, können weitere Straftaten hinzu kommen. Definitiv nicht eingetragen werden beispielsweise Beleidigungen und Verstoße gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Kfz-Haftpflichtversicherung).

Diese Eintragungen bleiben – wie vorher auch – nicht für immer im Register verzeichnet. Sie werden – abhängig von der Schwere des Verstoßes – nach 2½, 5 oder 10 Jahren gelöscht. Neu ist, dass diese Fristen nicht durch neue Verstöße verlängert werden.
Eine weitere Änderung betrifft die Anzahl der Punkte. Diese richten sich nach der Schwere des Verstoßes:

  • Ordnungswidrigkeit 1 Punkt
  • Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot 2 Punkte
  • Straftat 2 Punkte
  • Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte

Mit Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Der neue Bußgeldkatalog ab 2014

Nach dem neuen Katalog werden einige Verstöße kostspieliger:

  • Handyverstoß
  • Sommerreifen bei Schnee und Eis
  • Sonntagsfahrverbot
  • Fahren ohne Begleiter
  • Verstoß gegen das polizeiliche Haltegebot

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